Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm aufgehoben
Pressemitteilung – Haushaltsausschuss gibt Grünes Licht für die Förderung erneuerbarer Energien
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat erfreulicherweise am 07.07.2010 seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm erteilt. Die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro können für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Mit der Aufhebung der Sperre ist damit der Weg frei für die Fortsetzung der Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Wärme aus dem Marktanreizprogramm.
Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm Folgendes:
Programmstopp vom 3. Mai 2010 wird aufgehoben
Seit dem 3. Mai 2010 konnten in dem Teil des Marktanreizprogramms, der durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt wird, keine Anträge mehr gestellt werden. Voraussichtlich ab dem 12. Juli 2010 stellt das BAFA wieder Antragsformulare zur Verfügung und nimmt Anträge entgegen.
Achtung: Bitte nur neue Antragsformulare verwenden.
Vor dem Programmstopp gestellte Anträge werden bewilligt
Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (d. h. Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 mit den Änderungen vom 17. Februar 2010) gewährt. Die zügige Auszahlung dieser Anträge hat erste Priorität beim BAFA. Auch hier gilt: Ein vollständiger Antrag mit allen notwendigen Nachweisen und Erklärungen beschleunigt die Bearbeitungsdauer!
Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen
Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die neuen Förderrichtlinien treten voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen werden weiter gefördert. Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden.
Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt
- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
- Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
- luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel
Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen erreichen
- Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole/Wasser-Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung
Solarkollektoren
- Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
- Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung
- innovative Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung)
Biomasseanlagen
- Pelletkessel
- Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)
- Holzhackschnitzelkessel
Effiziente Wärmepumpen (sofern die o. a. Mindestjahresarbeitszahlen erreicht werden)
Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt.
Die neuen Förderrichtlinien können Sie in Kürze auf diesen Seiten herunterladen.
Konzentration der Förderung auf Bestandsgebäude
In Zukunft können keine Anlagen mehr gefördert werden, wenn sie in Neubauten errichtet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anlage zur Erfüllung einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz errichtet wurde. Neu errichtete Anlagen in Bestandsgebäuden werden aber auch dann gefördert, wenn sie zur Erfüllung einer Nutzungspflicht nach landesrechtlichen Regelungen errichtet wurden.
Nach dem Programmstopp gestellte Anträge
Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderfähige Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich.
Anlagen, die bereits errichtet sind, für die aber ein Förderantrag noch nicht gestellt werden konnte
Förderanträge für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie nicht mehr gefördert werden können, werden grundsätzlich abgelehnt. Dabei ist ohne Bedeutung, seit wann die Anlage in Betrieb genommen ist.
Für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie gefördert werden können, können voraussichtlich ab dem 12. Juli 2010 Anträge gestellt werden. Die Antragsfristen für die Anlagen, die bereits länger als 6 Monate in Betrieb sind, wurden verlängert.
Hintergründe zum Programmstopp
Das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien wurde zum 03.05.2010 gestoppt.
Pressemitteilug – Marktanreizprogramm und Vorhaben der Klimaschutzinitiative müssen gestoppt werden
Mit dem am 9. April 2010 im Bundesgesetzblatt verkündeten Bundeshaushalt 2010 wurden die Fördermittel für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt im Jahr 2010 gekürzt und weitere Mittel mit einer Haushaltssperre belegt. Es standen damit zunächst nur 265 Millionen Euro zur Verfügung, ein Drittel weniger Mittel als im Vorjahr. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach der Förderung wurden in den ersten vier Monaten dieses Jahres bereits 82.000 Förderanträge bewilligt und die Fördermittel hierfür ausgezahlt. Weiterhin müssen die bereits in Vorjahren erteilten Förderzusagen im KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium, eingehalten werden und die zugesagten Förderungen auch in diesem Jahr ausbezahlt werden. Diese Förderzusagen betreffen große Investitionen, die längere Realisierungszeiträume, z. B. ein- oder zweijährige Bauzeiten, benötigen. Aus diesen Gründen waren die gekürzt verfügbaren Mittel für dieses Jahr bereits ausgeschöpft. Deswegen musste am 3. Mai 2010 ein Programmstopp für das Marktanreizprogramm verhängt werden.
Im Marktanreizprogramm war der „BAFA-Teil“ vom Förderstopp betroffen: Der Programmstopp betraf die Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien aus dem Teil des Förderprogramms, welcher über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Konkret waren dies die Investitionszuschüsse für Solarkollektoren, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen in der Basisförderung, Bonusförderung und Innovationsförderung sowie Visualisierungsmaßnahmen.
Quelle: www.bafa.de
Intersolar 2010

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Aktuelle Information
Auswirkungen des am 3. Mai 2010 verkündeten Programmstopps (Stand: 05.05.2010):
Mit dem am 9. April 2010 im Bundesgesetzblatt verkündeten Bundeshaushalt 2010 wurden die Fördermittel für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt im Jahr 2010 gekürzt und weitere Mittel mit einer Haushaltssperre belegt. Es stehen damit nur 265 Millionen Euro zur Verfügung, das sind ein Drittel weniger Mittel als im Vorjahr. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach der Förderung wurden in den ersten vier Monaten dieses Jahres bereits 82.000 Förderanträge bewilligt und die Fördermittel hierfür ausgezahlt. Weiterhin müssen die bereits in Vorjahren erteilten Förderzusagen im KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium, eingehalten werden und die zugesagtenFörderungen auch in diesem Jahr ausbezahlt werden. Diese Förderzusagen betreffen große Investitionen, die längere Realisierungszeiträume, z. B. ein- oder zweijährige Bauzeiten, benötigen. Aus diesen Gründen sind die verfügbaren Mittel für dieses Jahr ausgeschöpft. Deswegen musste am 3. Mai 2010 ein Programmstopp für das Marktanreizprogramm verhängt werden. Dies hat deutliche Einschnitte bei der Förderung zur Folge (Stand 4. Mai 2010):
Im Marktanreizprogramm ist der „BAFA-Teil“ vom Förderstopp betroffen: Der Programmstopp betrifft die Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien aus dem Teil des Förderprogramms, welcher über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Konkret sind dies die Investitionszuschüsse für Solarkollektoren, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen in der Basisförderung, Bonusförderung und Innovationsförderung sowie Visualisierungsmaßnahmen.
Der Förderstopp umfasst auch Teile der Nationalen Klimaschutzinitiative. Nähere Informationen hierzu unter www.bmu-klimaschutzinitiative.de.
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien, Programmteil Premium, in dem im Rahmen des Marktanreizprogramms zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse vergeben werden, ist vom Programmstopp nicht betroffen. Es werden weiterhin Anträge entgegengenommen, Darlehenszusagen vergeben und Tilgungszuschüsse gebucht.
Auch andere KfW-Programme sind von diesem Förderstopp nicht betroffen.
- Ab dem 4. Mai 2010 beim BAFA gestellte Anträge: Nach Programmstopp gestellte Anträge sind nicht bewilligungsfähig, da keine Haushaltsmittel verfügbar sind. Als nach dem Programmstopp eingegangen gelten alle Anträge, die ab dem 4. Mai 2010 beim BAFA eingegangen sind.
- Bereits bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Förderungen: Bereits per Zuwendungsbescheid bewilligte Zuschüsse werden ausgezahlt, sofern innerhalb der gesetzten Frist ein Verwendungsnachweis beim BAFA vorgelegt wird und die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachgewiesen werden kann. Zuwendungsbescheide wurden zum Beispiel für die Innovationsförderung für Solarkollektoren und für gewerbliche Investitionen erteilt.
- Bewilligte und mit Verweis auf das Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2010 bislang noch nicht ausgezahlte Zuschüsse werden in Kürze ausgezahlt.
- Anträge, die vor dem Programmstopp beim BAFA eingegangen sind: Für Anträge, die vor dem Programmstopp beim BAFA eingegangen sind, für die aber noch kein Bewilligungsbescheid erlassen wurde, gilt: Die vorliegenden Anträge werden nach Maßgabe der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert. Nach dem derzeitigen Stand muss aber davon ausgegangen werden, dass nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, um alle bereits vor Programmstopp eingegangenen Anträge zu bewilligen. Die Anträge werden, sofern sie vollständig mit allen geforderten Unterlagen vorliegen, in der Reihenfolge des Antragseingangs nach Maßgabe der verfügbaren Mittel bewilligt und ausgezahlt. Inwieweit die noch verfügbaren Mittel ausreichen, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Quelle: www.bafa.de
Aktuelle Information: Änderung der Förderrichtlinien.
Rückwirkend zum 1. Januar 2010 ist die Bonusförderung für den Kesseltausch (mit Einschränkungen) verlängert worden. Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen ist nunmehr bis zum 30. Juni 2010 (Tag der Antragstellung) befristet.
Das BMU hat am 22. Februar 2010 die Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 17. Februar 2010 bekannt gegeben. Betroffen sind insbesondere der Kesseltauschbonus, der Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen und der Effizienzbonus sowie das Fördersegment Wärmepumpe.
Hinweis
Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 17. Februar 2010 können land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe Anträge auf Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt stellen. Für diese gilt das zweistufige Antragsverfahren, d.h. der Antrag ist vor Maßnahmebeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Allgemeine Informationen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:
Die Errichtung und Erweiterung von
- Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
- automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
- handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
- effizienten Wärmepumpen,
- besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
- Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
- Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
- besonders effiziente Wärmepumpen.
Neben den eben beschriebenen Fördertatbeständen gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.
Verfügbare Haushaltsmittel
Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel wird mit Hilfe der sogenannten „Förderampel“ Auskunft gegeben.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433-437
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625
Zur Kontaktaufnahme mit E-Mail benutzen Sie bitte die Möglichkeit unter dem Menü Kontakt.
Quelle: www.bafa.de
Allgemeine Informationen:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
2008 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt. Ab 2009 werden für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:
Die Errichtung und Erweiterung von
• Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
• Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
• automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
• handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
• effizienten Wärmepumpen,
• besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
- Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
- Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW
Nennwärmeleistung
- besonders effiziente Wärmepumpen.
Neu an der zukünftigen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen heruntergeladen werden.
Quelle: www.bafa.de
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